Rechtsprechung
   VGH Bayern, 04.03.2009 - 11 CS 08.1958   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,31378
VGH Bayern, 04.03.2009 - 11 CS 08.1958 (https://dejure.org/2009,31378)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.03.2009 - 11 CS 08.1958 (https://dejure.org/2009,31378)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. März 2009 - 11 CS 08.1958 (https://dejure.org/2009,31378)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,31378) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rechtsschutzbedürfnis;Aberkennung des Rechts von einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen;Geschwindigkeitsüberschreitung um 29 km/h außerhalb geschlossener Ortschaft;Kein hinreichendes Gewicht, um in Gesamtbetrachtung mit früheren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (22)

  • VGH Bayern, 11.05.2007 - 11 C 06.2890
    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2009 - 11 CS 08.1958
    Der Antragsteller beantragt, die Beschwerde zurückzuweisen und trägt insbesondere vor, sein Fall sei mit den Sachverhalten nicht vergleichbar, die den vom Antragsgegner in Bezug genommenen Entscheidungen des Senats vom 11. Mai 2007 (Az. 11 CS 06.2893/11 C 06.2890) und vom 24. April 2008 (Az. 11 CS 08.82) zugrunde gelegen hätten.

    Nach gefestigter Rechtsprechung des erkennenden Senats genügt eine erneute Auffälligkeit von einigem Gewicht nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis, um hinsichtlich der Fahreignung auch die Vorgeschichte (erläuternd) hinzuziehen zu dürfen (vgl. BayVGH vom 31.1.2007 Az. 11 CS 06.1923; vom 11.5.2007 Az. 11 C 06.2890/11 CS 06.2893; vom 24.7.2007 Az. 11 CS 07.1533; vom 21.11.2007 Az. 11 CS 07.1435, vom 26.3.2008 Az. 11 CS 08.246; vgl. auch OVG Saarlouis vom 27.03.2006, a.a.O.; OVG Greifswald vom 29.8.2006 Az. 1 M 46/06).

    Der Senat hat etwa eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 52 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft ausreichen lassen (BayVGH vom 31.1.2007, a.a.O.), in einem anderen Fall wurden ein Rotlichtverstoß zusammen mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 29 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft als gewichtig genug angesehen (BayVGH vom 11.5.2007 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 31.01.2007 - 11 CS 06.1923

    Entziehung der Fahrerlaubnis - "Führerscheintourismus"

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2009 - 11 CS 08.1958
    Nach gefestigter Rechtsprechung des erkennenden Senats genügt eine erneute Auffälligkeit von einigem Gewicht nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis, um hinsichtlich der Fahreignung auch die Vorgeschichte (erläuternd) hinzuziehen zu dürfen (vgl. BayVGH vom 31.1.2007 Az. 11 CS 06.1923; vom 11.5.2007 Az. 11 C 06.2890/11 CS 06.2893; vom 24.7.2007 Az. 11 CS 07.1533; vom 21.11.2007 Az. 11 CS 07.1435, vom 26.3.2008 Az. 11 CS 08.246; vgl. auch OVG Saarlouis vom 27.03.2006, a.a.O.; OVG Greifswald vom 29.8.2006 Az. 1 M 46/06).

    Der Senat hat etwa eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 52 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft ausreichen lassen (BayVGH vom 31.1.2007, a.a.O.), in einem anderen Fall wurden ein Rotlichtverstoß zusammen mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 29 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft als gewichtig genug angesehen (BayVGH vom 11.5.2007 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 26.03.2008 - 11 CS 08.246

    EU-Fahrerlaubnis; Aberkennung; wiederholte Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2009 - 11 CS 08.1958
    Nach gefestigter Rechtsprechung des erkennenden Senats genügt eine erneute Auffälligkeit von einigem Gewicht nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis, um hinsichtlich der Fahreignung auch die Vorgeschichte (erläuternd) hinzuziehen zu dürfen (vgl. BayVGH vom 31.1.2007 Az. 11 CS 06.1923; vom 11.5.2007 Az. 11 C 06.2890/11 CS 06.2893; vom 24.7.2007 Az. 11 CS 07.1533; vom 21.11.2007 Az. 11 CS 07.1435, vom 26.3.2008 Az. 11 CS 08.246; vgl. auch OVG Saarlouis vom 27.03.2006, a.a.O.; OVG Greifswald vom 29.8.2006 Az. 1 M 46/06).

    Hat z.B. der Betroffene in der Vergangenheit bereits Trunkenheitsfahrten begangen, und nimmt er nach Erteilung der EU-Fahrerlaubnis erneut unter Alkoholeinfluss am Straßenverkehr teil, so ist der neue Verstoß in der Regel von hinreichendem Gewicht (vgl. BayVGH vom 24.7.2007, a.a.O.; vom 21.11.2007, a.a.O.; vom 29.11.2007 Az. 11 CS 07.1976; vom 26.3.2008, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 24.04.2008 - 11 CS 08.82

    Aberkennung des Rechts, von einer polnischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2009 - 11 CS 08.1958
    Der Antragsteller beantragt, die Beschwerde zurückzuweisen und trägt insbesondere vor, sein Fall sei mit den Sachverhalten nicht vergleichbar, die den vom Antragsgegner in Bezug genommenen Entscheidungen des Senats vom 11. Mai 2007 (Az. 11 CS 06.2893/11 C 06.2890) und vom 24. April 2008 (Az. 11 CS 08.82) zugrunde gelegen hätten.

    In dem Fall, der dem Beschluss des Senats vom 24. April 2008 (Az. 11 CS 08.82) zugrunde lag, wurden zwei an ein und demselben Tag unter Verstoß gegen die speziell für Lastkraftwagen geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen begangene Zuwiderhandlungen (Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaft um 29 und 32 km/h) als ausreichend angesehen.

  • VGH Bayern, 21.11.2007 - 11 CS 07.1435
    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2009 - 11 CS 08.1958
    Nach gefestigter Rechtsprechung des erkennenden Senats genügt eine erneute Auffälligkeit von einigem Gewicht nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis, um hinsichtlich der Fahreignung auch die Vorgeschichte (erläuternd) hinzuziehen zu dürfen (vgl. BayVGH vom 31.1.2007 Az. 11 CS 06.1923; vom 11.5.2007 Az. 11 C 06.2890/11 CS 06.2893; vom 24.7.2007 Az. 11 CS 07.1533; vom 21.11.2007 Az. 11 CS 07.1435, vom 26.3.2008 Az. 11 CS 08.246; vgl. auch OVG Saarlouis vom 27.03.2006, a.a.O.; OVG Greifswald vom 29.8.2006 Az. 1 M 46/06).

    Hat z.B. der Betroffene in der Vergangenheit bereits Trunkenheitsfahrten begangen, und nimmt er nach Erteilung der EU-Fahrerlaubnis erneut unter Alkoholeinfluss am Straßenverkehr teil, so ist der neue Verstoß in der Regel von hinreichendem Gewicht (vgl. BayVGH vom 24.7.2007, a.a.O.; vom 21.11.2007, a.a.O.; vom 29.11.2007 Az. 11 CS 07.1976; vom 26.3.2008, a.a.O.).

  • EuGH, 28.09.2006 - C-340/05

    Kremer - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2009 - 11 CS 08.1958
    Wurde die deutsche Fahrerlaubnis unter Verhängung einer Sperrfrist für die Wiedererteilung entzogen, gilt dies nur für nach Ablauf der Sperrfrist erteilte EU-Fahrerlaubnisse (EuGH vom 6.4.2006 in der Rechtssache Halbritter Az. C-227/05; vom 28.9.2006 in der Rechtssache Kremer Az. C-340/05; vgl. auch EuGH vom 20.11.2008 in der Rechtssache Möginger Az. C-1/07).
  • VGH Bayern, 06.05.2008 - 11 CS 08.551

    Berücksichtigungsfähigkeit lange zurückliegender Tatsachen bei der Überprüfung

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2009 - 11 CS 08.1958
    Der Betroffene in dem am 6. Mai 2008 entschiedenen Verfahren (Az. 11 CS 08.551) hatte sich nach Erteilung der EU-Fahrerlaubnis unerlaubt vom Unfallort entfernt (§ 142 Abs. 1 StGB).
  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2009 - 11 CS 08.1958
    Wurde die deutsche Fahrerlaubnis unter Verhängung einer Sperrfrist für die Wiedererteilung entzogen, gilt dies nur für nach Ablauf der Sperrfrist erteilte EU-Fahrerlaubnisse (EuGH vom 6.4.2006 in der Rechtssache Halbritter Az. C-227/05; vom 28.9.2006 in der Rechtssache Kremer Az. C-340/05; vgl. auch EuGH vom 20.11.2008 in der Rechtssache Möginger Az. C-1/07).
  • VGH Hessen, 03.08.2006 - 2 TG 673/06

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen (hier: tschechischen)

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2009 - 11 CS 08.1958
    Aus dieser Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ergibt sich, dass die Mitgliedstaaten durch Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG jedenfalls ermächtigt werden, ihre nationalen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften auf diejenigen Fahrzeugführer anzuwenden, die nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis (erneut) im Inland auffällig werden bzw. Bedenken im Hinblick auf ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen (vgl. auch OVG Saarlouis vom 27.3.2006 Az. 1 W 12/06; OVG Koblenz vom 14.6.2006 ZfSch 2006, 593 ff.; VGH Kassel vom 3.8.2006 NZV 2006, 668 ff.; OVG Lüneburg vom 15.8.2006 Az. 12 ME 123/06).
  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2009 - 11 CS 08.1958
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Verfügung, die die Entziehung der Fahrerlaubnis zum Gegenstand hat, die im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung bestehende Sach- und Rechtslage maßgebend (vgl. z.B. BVerwG vom 27.9.1995 BVerwGE 99, 249 ff. und zuletzt vom 11.6.2008 Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 15).
  • EuGH, 20.11.2008 - C-1/07

    Weber - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

  • OVG Saarland, 27.03.2006 - 1 W 12/06

    Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis bei Teilnahme an einem Methadonprogramm

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83

    Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU

  • VGH Bayern, 12.12.2008 - 11 CS 08.1396

    Eintragung eines deutschen Wohnortes im tschechischen Führerschein

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

  • OVG Niedersachsen, 15.08.2006 - 12 ME 123/06

    Anspruch auf Gebrauch einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland; Verweigerung

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2008 - 10 S 1037/07

    Vorlagebeschluss an den EuGH zum Wohnsitzerfordernis bei EU-Fahrerlaubnissen;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.08.2006 - 1 M 46/06

    EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Aberkennung; Eignung; Alkoholmissbrauch; Polen;

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

  • VGH Bayern, 28.11.2008 - 11 CE 08.2867

    Eintragung eines deutschen Wohnorts im ausländischen EU-Führerschein

  • VGH Bayern, 29.11.2007 - 11 CS 07.1976
  • VG Augsburg, 15.03.2011 - Au 7 S 11.203

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis auf dem Gebiet

    Aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH vom 6.4.2006 in der Rechtssache Halbritter Az. C-227/05; vom 28.9.2006 in der Rechtssache Kremer Az. C-340/05; vgl. auch EuGH vom 20.11.2008 in der Rechtssache Möginger Az. C-1/07) ergibt sich, dass die Mitgliedsstaaten durch Art. 8 Abs. 2 der (hier anzuwendenden) Richtlinie 91/439/EWG jedenfalls ermächtigt werden, ihre nationalen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften auf diejenigen Fahrzeugführer anzuwenden, die nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis (erneut) im Inland auffällig werden bzw. Bedenken im Hinblick auf ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen (vgl. BayVGH vom 24.2.2011 - 11 CS 11.36; vom 4.3.2009 - 11 CS 08.1958; vom 31.1.2007 - 11 CS 06.1923).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs genügt eine erneute Auffälligkeit von einigem Gewicht nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis, um hinsichtlich der Fahreignung auch die Vorgeschichte (erläuternd) hinzuziehen zu dürfen (vgl. BayVGH vom 24.2.2011, a.a.O.; vom 4.3.2009, a.a.O.; vom 31.1.2007, a.a.O.).

    Die jüngste Alkoholfahrt vom 21. März 2010 ist hier gewichtig genug, um die Berücksichtigung der früheren Alkoholfahrt vom 24. November 1997, die vor Erteilung der EU-Fahrerlaubnis stattgefunden hat, zu rechtfertigen, da sich darin eben die Fortsetzung eines bereits vor Erwerb der EU-Fahrerlaubnis begonnenen Fehlverhaltens zeigt (vgl. BayVGH vom 24.7.2007 - 11 CS 07.1533; vom 29.11.2007 - 11 CS 07.1976; vom 26.3.2008 - 11 CS 08.246; vom 4.3.2009 - a.a.O.).

  • VG Augsburg, 13.12.2010 - Au 7 S 10.1809

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis auf dem Gebiet

    Aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH vom 6.4.2006 in der Rechtssache Halbritter Az. C - 227/05; vom 28.9.2006 in der Rechtssache Kremer Az. C - 340/05; vgl. auch EuGH vom 20.11.2008 in der Rechtssache Möginger Az. C - 1/07) ergibt sich, dass die Mitgliedsstaaten durch Art. 8 Abs. 2 der (hier anzuwendenden) Richtlinie 91/439/EWG jedenfalls ermächtigt werden, ihre nationalen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften auf diejenigen Fahrzeugführer anzuwenden, die nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis (erneut) im Inland auffällig werden bzw. Bedenken im Hinblick auf ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen (vgl. BayVGH vom 31.1.2007 11 CS 06.1923; vom 4.3.2009 11 CS 08.1958; OVG Saarland vom 27.3.2006 1 W 12/06; OVG Rheinland-Pfalz vom 14.6.2006 ZfS 2006, 593 ff.; VGH Kassel vom 3.8.2006 NZV 2006, 668 ff.).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs genügt eine erneute Auffälligkeit von einigem Gewicht nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis, um hinsichtlich der Fahreignung auch die Vorgeschichte (erläuternd) hinzuziehen zu dürfen (vgl. BayVGH vom 31.1.2007 11 CS 06.1923; vom 4.3.2009 11 CS 08.1958).

    Die jüngste Alkoholfahrt vom 6. März 2010 ist hier gewichtig genug, um die Berücksichtigung der Alkoholfahrt vom 7. März 1998, die vor Erteilung der EU-Fahrerlaubnis stattgefunden hat, zu rechtfertigen, da sich darin eben die Fortsetzung eines bereits vor Erwerb der EU-Fahrerlaubnis begonnenen Fehlverhaltens zeigt (vgl. BayVGH vom 24.7.2007 11 CS 07.1533; vom 29.11.2007 11 CS 07.1976; vom 26.3.2008 11 CS 08.246; vom 4.3.2009 a.a.O.).

  • VG Augsburg, 13.04.2012 - Au 7 K 11.478

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis auf dem Gebiet

    Aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH vom 6.4.2006, Rechtssache Halbritter, Az. C-227/05; vom 28.9.2006, Rechtssache Kremer, Az. C-340/05) ergibt sich, dass die Mitgliedsstaaten durch Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG jedenfalls ermächtigt werden, ihre nationalen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften auf diejenigen Fahrzeugführer anzuwenden, die nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis (erneut) im Inland auffällig werden bzw. Bedenken im Hinblick auf ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen (vgl. BayVGH vom 31.1.2007, Az. 11 CS 06.1923; vom 4.3.2009, Az. 11 CS 08.1958; OVG Saarland vom 27.3.2006, Az. 1 W 12/06).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs genügt eine erneute Auffälligkeit von einigem Gewicht nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis, um hinsichtlich der Fahreignung auch die Vorgeschichte (erläuternd) hinzuziehen zu dürfen (vgl. BayVGH vom 31.1.2007 a.a.O.; vom 4.3.2009 a.a.O.).

    Die jüngste Alkoholfahrt vom 6. März 2010 ist hier gewichtig genug, um die Berücksichtigung der Alkoholfahrt vom 7. März 1998, die vor Erteilung der EU-Fahrerlaubnis stattgefunden hat, zu rechtfertigen, da sich darin eben die Fortsetzung eines bereits vor Erwerb der EU-Fahrerlaubnis begonnenen Fehlverhaltens zeigt (vgl. BayVGH vom 24.7.2007, Az. 11 CS 07.1533; vom 29.11.2007, Az. 11 CS 07.1976; vom 26.3.2008, Az. 11 CS 08.246; vom 4.3.2009 a.a.O.).

  • VG Ansbach, 20.09.2011 - AN 10 K 11.01282

    Aberkennung des Rechts, von einer britischen Fahrerlaubnis in Deutschland

    Hierbei sei es unerheblich, dass die frühere Tat vor Ausstellung des britischen Führerscheins erfolgt sei, denn im Rahmen einer Eignungsüberprüfung dürften auch die vor Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis bekannt gewordenen Erkenntnisse - soweit sie verwertbar seien - mit berücksichtigt werden, was sich unter anderem aus dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 4. März 2009 - Az.: 11 CS 08.1958 ergebe.

    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (vgl. zuletzt Beschluss vom 4.3.2009 - Az.: 11 CS 08.1958 und auch der Rechtsauffassung dieses Gerichts, dass im Rahmen einer Eignungsüberprüfung Vorfälle vor der Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis erläuternd bzw. ergänzend mit hinzuziehbar bleiben, sofern ein (nicht völlig untergeordneter) Ansatzpunkt für die fehlende Fahreignung sich nach der Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis ergibt.

  • VG Neustadt, 25.02.2015 - 1 K 702/14

    Entziehung einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis rechtmäßig

    Er muss allerdings von einigem Gewicht sein und einen inhaltlichen Zusammenhang mit früheren Verkehrszuwiderhandlungen aufweisen, um einen Rückgriff auch auf die Vorgeschichte zu erlauben (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 4. März 2009 - 11 CS 08.1958 -, vom 31. Januar 2007 - 11 CS 06.1923 - und vom 24. Februar 2011 - 11 CS 11.36 - alle juris; vgl. zum Alkoholmissbrauch auch OVG RP, Beschluss vom 11. September 2006 - 10 B 10734/06.OVG -, esovgrp).
  • VGH Bayern, 06.04.2009 - 11 CS 08.3394

    Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet

    So kann eine erneute Auffälligkeit des Betroffenen im Zusammenhang mit früheren Vorfällen oder Erkenntnissen Anlass zu einer Begutachtung ergeben (vgl. bejahend BayVGH vom 31.1.2007 11 CS 06.1923; vom 24.7.2007 11 CS 07.1533; vom 21.11.2007 11 CS 07.1435; vom 26.3.2008 11 CS 08.246; vom 24.4.2008 11 CS 08.82; vom 14.7.2008 11 CS 08.1319; vom 16.2.2009 11 CS 09.20; im konkreten Fall verneinend BayVGH vom 4.3.2009 11 CS 08.1958).
  • VG München, 22.12.2009 - M 1 S 09.5288

    Aberkennung des Rechts von einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis im Bundesgebiet

    Aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH vom 6.4.2006 in der Rechtssache Halbritter Az. C-227/05; vom 28.9.2006 in der Rechtssache Kremer Az. C-340/05; vgl. auch EuGH vom 20.11.2008 in der Rechtssache Möginger Az. C-1/07) ergibt sich, dass die Mitgliedstaaten durch Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG jedenfalls ermächtigt werden, ihre nationalen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften auf diejenigen Fahrzeugführer anzuwenden, die nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis (erneut) im Inland auffällig werden bzw. Bedenken im Hinblick auf ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen (vgl. BayVGH vom 4. März 2009 Az. 11 CS 08.1958; BayVGH vom 31.1.2007 Az. 11 CS 06.1923 m.w.N. obergerichtlicher Rechtsprechung).
  • VG Augsburg, 08.09.2009 - Au 7 S 09.1159

    Keine konstitutive Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis

    Für die fehlende Fahrberechtigung aufgrund von Fahrerlaubnissen, die ab dem 19. Januar 2009 in einem anderen Mitgliedstaat der EU erteilt wurden, genügt allein, dass gegen den Inhaber eine in § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV genannte Maßnahme verhängt wurde (vgl. BayVGH, Beschluss vom 4.3.2009, Az. 11 CS 08.1958), eine entsprechende Eintragung im Verkehrszentralregister erfolgte und nicht nach § 29 StVG getilgt wurde (vgl. § 24 Abs. 4 Satz 3 FeV).
  • VG Augsburg, 16.03.2009 - Au 7 S 09.166

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen

    Der Schluss auf die fehlende Eignung ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BayVGH vom 4.3.2009, 11 CS 08.1958).
  • VG Ansbach, 01.04.2011 - AN 10 K 10.01611

    Aberkennung des Rechts, von einer slowakischen Fahrerlaubnis in Deutschland

    Selbst wenn man die weiteren Konsumhandlungen des Klägers in Betracht zieht, welche sämtlich vor Erteilung der slowakischen Fahrerlaubnis am 29. Dezember 2008 lagen, würden sich keine spezifisch europarechtliche Beurteilungen ergeben, denn es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 4.3.2009 - Az: 11 CS 08.1958 ) und auch der Rechtsauffassung dieses Gerichts, dass Vorfälle vor der Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis erläuternd bzw. ergänzend mit hinzuziehbar bleiben, sofern ein (nicht völlig untergeordneter) Ansatzpunkt für die fehlende Fahreignung sich nach der Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis ergibt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht